I.
Die Klägerin verlangt - im Urkundenprozess klagend - von der Beklagten Mietzahlung für die Monate März und April 2003. Zwischen den Parteien besteht auf der Grundlage des Mietvertrags vom 11./12. Juli 2001 (Anlage K 1) ein Mietverhältnis über Gewerberäume im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des Anwesens Schatzbogen 29 in München.
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