LG Potsdam - Urteil vom 13.04.2004
3 O 101/03
Normen:
BGB § 556 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 303

Wirksamkeit einer Betriebskostenvereinbarung über ein gewerbliches Mietobjekt; Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

LG Potsdam, Urteil vom 13.04.2004 - Aktenzeichen 3 O 101/03

DRsp Nr. 2006/9008

Wirksamkeit einer Betriebskostenvereinbarung über ein gewerbliches Mietobjekt; Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

1. Eine in einem Gewerberaummietvertrag getroffene Vereinbarung, wonach der Vermieter die Betriebskosten verauslagt und dem Mieter jährlich in Rechnung stellt, ist wirksam. 2. Der Vermieter hat auch nach Beendigung des Mietverhältnisses noch einen Anspruch auf Zahlung der Mietkaution, solange das Mietobjekt nicht an ihn herausgegeben worden ist.

Normenkette:

BGB § 556 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Eigentümer und Vermieter des ehemaligen Pförtnerhauses in ... in ...