BGH - Urteil vom 23.11.2005 (VIII ZR 4/05)
Die Kläger mieteten mit Vertrag vom 4. Februar 1992 von den Rechtsvorgängern des Beklagten eine Wohnung in B.. Die 114,75 qm große Wohnung verfügt über 3 1/2 Zimmer, eine Kammer, eine Küche und ein Bad. Die Klägerin zu [...]