BGH - Urteil vom 28.09.2005 (VIII ZR 399/03)
Die Nebenintervenienten, die zur Unterstützung des Beklagten dem Rechtsstreit beigetreten sind, hatten von der F. mbH (künftig: F.) im Jahre 1995 eine Wohnung nebst dem Stellplatz Nr. 302 in der Wohnanlage in H., E., [...]