BVerfG - Beschluß vom 12.09.2005 (2 BvR 1435/05)
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]). Sie hat keine Aussicht auf Erfolg. 2. Die [...]