OLG Karlsruhe - Beschluss vom 26.08.2005 (15 AR 33/05)
Das Bestimmungsverfahren ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zulässig; es liegt ein negativer Kompetenzkonflikt vor. Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist das Landgericht Heidelberg nach § 71 Abs. 1 GVG sachlich [...]