AG Hermeskeil vom 01.02.2005
1 C 284/04
Fundstellen:
WuM 2005, 239

Mietminderung bei gelegentlichem Lärm durch Renovierungsarbeiten

AG Hermeskeil, vom 01.02.2005 - Aktenzeichen 1 C 284/04

DRsp Nr. 2009/7479

Mietminderung bei gelegentlichem Lärm durch Renovierungsarbeiten

Kommt es in einem Mehrfamilienhaus durch Renovierungsarbeiten gelegentlich zu Lärmentwicklung, so berechtigt dies nicht zur Mietminderung.

Fundstellen
WuM 2005, 239