Rechte des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden und fehlendem Gefälle der Terrasse
AG Wetzlar, vom 11.08.2005 - Aktenzeichen 38 C 2034/04 (38)
DRsp Nr. 2009/7488
Rechte des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden und fehlendem Gefälle der Terrasse
1. Der Mieter hat gegen den Vermieter einer Wohnung einen Anspruch auf Beseitigung der Ursache von Feuchtigkeitsschäden und einer Wasseransammlung auf der Terrasse (fehlendes Gefälle).2. Haben Arbeiten einer Hilfskraft des Vermieters nicht zum Erfolg geführt, so braucht der Mieter sich auf weitere Mängelbeseitigungsversuche durch diese Hilfskraft nicht einzulassen. Der Vermieter befindet sich vielmehr mit der Mängelbeseitigung in Verzug mit der Folge, dass der Mieter gem. § 536aBGB die Zahlung eines angemessenen Vorschusses für die Mängelbeseitigung verlangen kann.