OLG Köln - Beschluss vom 09.01.2007 (4 UF 175/06)
I. Nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist die befristete Beschwerde der Antragstellerin zulässig, §§ 629 a Abs. 2, 621 e ZPO. Sie ist auch in der Sache begründet. Gemäß § 5 Abs. 1 der Hausratsverordnung kann [...]