Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer die Verletzung ihres Rechts auf den gesetzlichen Richter mit der Begründung, das Bundessozialgericht hätte eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu der Frage herbeiführen müssen, ob das europäische Wettbewerbsrecht dem deutschen System der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft entgegensteht.
I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Beitragsforderungen zur gesetzlichen Unfallversicherung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Sie sind gemäß §
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