OVG Niedersachsen - Beschluss vom 28.10.2008 (6 AD 2/08)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil mit seiner Begründung, soweit sie fristgerecht ist, keiner der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO hinreichend dargelegt worden ist (§§ 64 Abs. 2 Satz 2 [...]