OLG Karlsruhe - Beschluss vom 30.01.2008 (4 U 145/07)
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird 15.670,68 € festgesetzt. Es ist ein Vergleichsmehrwert in Höhe von 1.567,04 € entstanden, so dass der Wert des Vergleichs insgesamt 17.237,72 € beträgt. I. Die Klägerin [...]