BGH - Beschluß vom 08.04.2008 (VIII ZR 50/06)
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der von den Beklagten mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Ist wie bei der vorliegenden Klage auf [...]