BGH - Beschluss vom 03.12.2009 (IX ZB 139/07)
Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 27. Juni 2007 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des [...]