Der Beklagte wird verurteilt, über den mit Urteil des Landgerichts Bremen vom 21.01.2009 ausgeurteilten Betrag hinaus weitere € 11.954,96 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.11.2005 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt: Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 13 % und der Beklagte 87 %. Von den Kosten der Berufung tragen die Klägerin 20 % und der Beklagte 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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