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OLG Rostock - Urteil vom 10.12.2009 (3 U 253/08)

Zulässigkeit einer Tilgungsbestimmung; Tragung der Kosten für leerstehende oder durch Dritte genutzte Räume durch den Mieter

1. Das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 23.09.2008 wird abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig [...]
OLG Rostock - Urteil vom 08.10.2009 (3 U 137/08)

Umfang des Schriftformerfordernisses bei einem Mietvertrag

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 17.03.2008 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. [...]
OLG Rostock - Urteil vom 10.09.2009 (3 U 287/08)

Wirksamkeit der Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Mieter

1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 05.12.2008 abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte nach dem Pachtvertrag vom 09.08.1996 (beurkundet vor dem Notar B. in O., UR-Nr. [...]
OLG Rostock - Urteil vom 02.07.2009 (3 U 146/08)

Umfang des Mietausfallschadens bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses; Wahrung der Schriftform bei Änderung des Vertragszweck...

1. Unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers und der Berufung des Beklagten im Übrigen wird das Urteil des Landgerichts Stralsund abgeändert und der Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 19.05.2009 (3 U 16/09)

Formularmäßige Vereinbarung einer doppelten Schriftformklausel

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 20.01.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet [...]