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OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.01.2011 (1 U 205/09)

Rechtsnatur eines Werbe- und DienstleistungsvertragesAbgrenzung zum Maklervertrag

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01.09.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn wird zurückgewiesen. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der [...]