BVerwG - Beschluss vom 24.10.2012 (4 C 12.12 (4 C 8.09))
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 4. April 2012 wird verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die [...]