LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 16.04.2013 (5 Sa 229/12)
1. Auf die Berufung des Beklagten vom 22.10.2012 wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 02.08.2012 abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von 4.077,12 Euro brutto nebst Zinsen verurteilt wurde. Die [...]