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OLG Hamburg - Beschluss vom 10.06.2013 (7 W 49/13)

Vollstreckung einer durch gerichtlichen Vergleich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 2. Mai 2013, Az. 324 O 173/12, wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert [...]
OLG Hamburg - Urteil vom 07.03.2013 (6 U 45/12)

Auslegung eines Transportversicherungsvertrages

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen, vom 13. Februar 2012 (Az.: 415 HKO 82/11) wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. [...]