1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2 wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 10. November 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal, Az.:
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 1.279.347,02 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag von 284.022,58 € seit dem 08. Mai 2009 sowie auf einen weiteren Betrag von 995.324,44 € seit dem 16. September 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten der Berufungsinstanz fallen der Klägerin zu 21 % und der Zweitbeklagten zu 79 % zur Last.
3. Für die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz gilt Folgendes:
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 43 % und die Zweitbeklagte zu 57 %.
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