OLG Nürnberg - Urteil vom 24.04.2013
12 U 932/12
Normen:
WEG § 8; BGB § 182 Abs. 2; BGB § 184 Abs. 1; BGB § 566 Abs. 1; BGB § 578;
Fundstellen:
MDR 2013, 699
MietRB 2013, 176
ZMR 2013, 650
Vorinstanzen:
LG Nürnberg, vom 30.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 5424/11

Zeitpunkt der Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilung eines Grundstücks

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.2013 - Aktenzeichen 12 U 932/12

DRsp Nr. 2013/7990

Zeitpunkt der Entstehung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Teilung eines Grundstücks

1. Bei Teilung eines Grundstücks gemäß § 8 WEG entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft erst mit dem dinglich wirksamen Erwerb des ersten Wohnungseigentums vom teilenden Eigentümer, also erst dann, wenn zusätzlich zu diesem ein Wohnungskäufer als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.2. Eine Veräußerung vermieteter Räume im Sinne des § 566 Abs. 1 BGB liegt noch nicht in der Teilung des Grundstücks gemäß § 8 WEG. Ist (auch) Gemeinschaftseigentum vermietet, so liegt die Veräußerung im Sinne des § 566 Abs. 1 BGB in der erstmaligen Eintragung eines Wohnungskäufers als Miteigentümer in das Grundbuch nach vorausgegangener Auflassung. Ist (nur) Sondereigentum vermietet, so liegt die Veräußerung im Sinne des § 566 Abs. 1 BGB in der Eintragung desjenigen Wohnungskäufers als Miteigentümer in das Grundbuch nach vorausgegangener Auflassung, dessen Sondereigentum vermietet ist.