OLG Rostock - Beschluss vom 02.06.2014 (3 W 65/14)
1. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigen der Beklagten zu 1. wird der Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 01.04.2014 zu Ziffer 2. abgeändert, soweit der Gegenstandswert des Rechtsstreits im Verhältnis des [...]