OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.01.2015 (6 A 855/14)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt. Der Antrag bleibt ohne Erfolg. [...]