Auf die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18.05.2015, AZ:
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I. Der Beschwerdeführer begehrt mit seiner weiteren Beschwerde die Festsetzung eines höheren Streitwertes, insbesondere den Streitwert seines Antrags auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung nach dem 12-fachen der künftigen monatlichen Nutzungsentschädigung zu bemessen.
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