OLG München - Beschluss vom 09.08.2016 (31 Wx 286/15)
1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg vom 06.08.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführer tragen die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1 und 2. 3. Der Geschäftswert des [...]