LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.10.2017
15 Sa 33/17
Normen:
BetrVG § 112 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 30.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 5936/16

Fehlerhafte Sozialauswahl durch Überschreitung des WertungsspielraumsAnspruch auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gegenüber einem Schwesterunternehmen nach dessen Beitritt zu einem Interessenausgleich der bisherigen Arbeitgeberin

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017 - Aktenzeichen 15 Sa 33/17

DRsp Nr. 2018/9074

Fehlerhafte Sozialauswahl durch Überschreitung des Wertungsspielraums Anspruch auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gegenüber einem Schwesterunternehmen nach dessen Beitritt zu einem Interessenausgleich der bisherigen Arbeitgeberin

Bei Zusammentreffen der folgenden Umstände ist ein Fall gegeben, bei dem die soziale Auswahl des Arbeitgebers den von § 1 Abs. 3 KSchG eingeräumten Wertungsspielraum überschreitet und fehlerhaft ist. 1. Beide Arbeitnehmer sind nicht schwerbehindert;2. der vom Arbeitgeber nicht ausgewählte Arbeitnehmer hat keine Unterhaltspflicht, der ausgewählte Arbeitnehmer hingegen hat vier Unterhaltspflichten bei gleichzeitigem Arbeitsplatzverlust der Ehefrau;3. der nicht ausgewählte Arbeitnehmer ist seit mehr als 21 Jahren beschäftigt und weist das 11,9-fache der Betriebszugehörigkeit des ausgewählten Arbeitnehmers auf bei einem absoluten Unterschied von über 20 Jahren;4. das Lebensalter des nicht ausgewählten Arbeitnehmers liegt über 55 Jahren, jedoch noch mehr als fünf Jahre vom regulären Altersrentenbeginn entfernt und beträgt mehr als das 1,25-fache des Lebensalters des ausgewählten Arbeitnehmers bei einem absoluten Unterschied von mehr als 11 Jahren.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.03.2017 - 15 Ca 5936/16 - abgeändert.

2. 3.