FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.07.2022
4 K 122/20
Normen:
AO § 157 Abs. 1 S. 2;

Hinreichende Bestimmtheit eines Steuerbescheids durch Angabe des Steuerschuldners (hier: für GbR)

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.07.2022 - Aktenzeichen 4 K 122/20

DRsp Nr. 2022/14483

Hinreichende Bestimmtheit eines Steuerbescheids durch Angabe des Steuerschuldners (hier: für GbR)

Der an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übermittelte Umsatzsteuerbescheid ist hinreichend bestimmt, wenn er an einen Gesellschafter mit dem Zusatz "für GbR ..." ergeht und sich aus dem Steuerfahndungsbericht die einzelnen Gesellschafter der aus Sicht der Behörde bestehenden Gesellschaft ergeben. Zur Auslegung von daraufhin eingelegten Einsprüchen einzelner Gesellschafter, welche - fachkundig vertreten - nicht ausdrücklich im Namen der GbR handeln. Die Gesellschafter selbst sind durch den Bescheid nicht beschwert.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 157 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen Umsatzsteuerbescheide betreffend die Jahre 2017 und 2018.

Die Klägerin zu 1.) ist die A GbR; der Kläger zu 2.) ist Herr B, der Sohn der Klägerin zu 3.), Frau C. Im Rahmen von Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle und des Zollfahndungsamtes stellte sich die Finanzbehörde auf den Standpunkt, dass die Personen

- Herr B

- Frau C

- Herr D

- Herr E