1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 04.12.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 180.720,65 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a.
aus EUR 922,80 seit dem 24.03.2016
aus EUR 21.597,37 seit dem 24.09.2016,
aus EUR 31.453,33 seit dem 24.03.2017
aus EUR 36.625,50 seit dem 24.09.2017
aus EUR 42.582,80 seit dem 24.03.2018
aus EUR 47.538,85 seit dem 24.09.2018
zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 180.720,65 nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a.
aus EUR 922,80 seit dem 24.03.2016
aus EUR 21.597,37 seit dem 24.09.2016,
aus EUR 31.453,33 seit dem 24.03.2017
aus EUR 36.625,50 seit dem 24.09.2017
aus EUR 42.582,80 seit dem 24.03.2018
aus EUR 47.538,85 seit dem 24.09.2018
zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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