LG Berlin, vom 24.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 63 S 363/06
AG Schöneberg, vom 05.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 106 C 275/05
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung bei Abrechnung nach Flächenanteilen
BGH, Urteil vom 28.05.2008 - Aktenzeichen VIII ZR 261/07
DRsp Nr. 2008/12028
Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung bei Abrechnung nach Flächenanteilen
»Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinander folgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Gleiches gilt, wenn abgelesene Verbrauchswerte im Vergleich zu anderen Abrechnungszeiträumen auffällige Schwankungen zeigen. Ob die angesetzten Flächen- und Verbrauchswerte zutreffen, berührt allein die materielle Richtigkeit der Abrechnung.«