1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 4. Februar 2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Merzig vom 22. Dezember 2021 -
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 64.000,- Euro.
I.
Mit notarieller Urkunde vom 27. April 2021 (UR Nr. 905/2021 des Notars Dr. H. = Bl. 3 ff. d.A.) beantragte die Antragstellerin die Erteilung eines Erbscheines, wonach sie alleinige Erbin des am 30. Juni 2020 in Merzig verstorbenen Erblassers geworden sei; ein von ihr zuvor unter dem 24. September 2020 eingereichter gleichlautender Erbscheinsantrag (Az.
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