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Obwohl fast jedes Mietverhältnis auch von einer Hausordnung geprägt ist, gibt es insoweit keinerlei gesetzliche Regelung. Auch das einschlägige Schrifttum behandelt den Problemkreis Hausordnung eher stiefmütterlich.1)Vgl. jedoch Blank, 1. Festschr. Seuß, 1987, S. 53 ff. | |