I. Kündigung durch den Auszugswilligen

Autoren: Griebel/Wiek

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Wegen der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses müssen bei einer Mehrheit von Beteiligten alle Mieter gegenüber allen Vermietern (oder umgekehrt) die Kündigung erklären.1)

Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.2) Mehrere Mieter haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch. Dem kündigungswilligen Mieter hilft auch nicht die in vielen Mietverträgen anzutreffende Bestimmung, wonach bei Personenmehrheit auf Mieterseite die Mieter sich wechselseitig für Abgabe und Empfangnahme von Kündigungen bevollmächtigen. Vertragsklauseln mit dem Inhalt, dass die Kündigung eines Mieters die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses bewirkt, sind unwirksam.3)