Autor: Vöckel |
Nachfolgend wird die vielfältige Instanzrechtsprechung zur Mietminderung wiedergegeben. Zur besseren Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls auf eine etwaige Vergleichbarkeit ist der Mangel immer konkret umschrieben. Soweit in den Entscheidungen lediglich ein absoluter Minderungsbetrag angegeben wurde, ist hier aufgrund einer Umrechnung ein Prozentsatz eingesetzt.
A
Abfluss
Abkürzungsweg
Abluft
Abstellkammer
Abwasserkanal
Alleinbenutzung
Altbauwohnung
s. Fenster
s. Feuchtigkeitsschäden
Antenne
s. Fernsehempfang
Asbest
Asylbewerber
Aufzug
Ausblick
B
Backofen
s. Küche
Badezimmer
- Abluft
- allgemein
- Badeofen
- Badewanne
- Badezimmerfliesen
- Dusche
- Leitungen
- Nutzungseinschränkung
- Toilette
s.a. Wasserversorgung
- Tür
- Unbenutzbarkeit
- Waschbecken
s.a. Optische Mängel
s.a. Schimmel: Bad
Balkon
- Abriss
- allgemein
- Balkontür
- Katzen
- nachträgliche Errichtung
- Überdachung
- Unbenutzbarkeit
- Verschmutzungen
s. Verschmutzungen
- Wand
Bauarbeiten
- am/im Miethaus/-grundstück
- an einem benachbarten Haus/Grundstück
Baumbestand
Bauordnungsvorschriften
s. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen
Beleuchtung
s.a. Lichtverhältnisse
Beschattung
s. Lichtentzug
Beschimpfungen
Bordell
s. Prostitution
Briefkasten
s.a. Verschmutzungen
D
Dachboden/Speicher
Dachgeschoss(-ausbau)
s. Bauarbeiten
Dämpfe
s.a. Perchlorethylen
Decken
Drogenszene
Dusche
s. Badezimmer
E
Einblick
Elektrische Einrichtungen
Elektrosmog
Erkennbare Mängel
F
Fäkaliengrube
Fahrradschuppen
Fahrstuhl
s. Aufzug
Fenster
- allgemein
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