OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.11.1999
10 U 37/99
Normen:
BGB § 554a ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 318

Kündigung aus wichtigem Grund bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 - Aktenzeichen 10 U 37/99

DRsp Nr. 2000/3000

Kündigung aus wichtigem Grund bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters

Zur Frage des Vorliegens eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes im Falle der Zahlungsunfähigkeit des (gewerblichen) Mieters.

Normenkette:

BGB § 554a ;

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung der Klägerin ist sachlich nicht gerechtfertigt. Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Auch ihr zweitinstanzliches Vorbringen rechtfertigt keine für die Klägerin günstigere Entscheidung.