LG Aachen - Urteil vom 17.10.1996 (6 S 90/96) - DRsp Nr. 1999/4342
LG Aachen, Urteil vom 17.10.1996 - Aktenzeichen 6 S 90/96
DRsp Nr. 1999/4342
Bei Vornahme von Schönheitsreparaturen hat der Mieter darauf zu achten, daß die Grenzen des normalen Geschmacks nicht in untragbarer Weise überschritten werden. Das Gebrauchsrecht des Mieters umfaßt nicht eine farbliche Umgestaltung, die das äußere Erscheinungsbild der Wohnung wesentlich verändert.