Mietminderung bei Baulärm durch den Abriss eines Kaufhauses
AG Lübeck, vom 27.09.1994 - Aktenzeichen 32 C 2889/94
Mietminderung bei Baulärm durch den Abriss eines Kaufhauses
Baulärm durch den Abriss eines Kaufhauses in unmittelbarer Nachbarschaft einer zwar zentral in der Innenstadt, aber dort im verkehrsberuhigten Bereich der Fußgängerzone liegenden Wohnung berechtigt zu einer Mietminderung um 15 %
Normenkette:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.; © copyright - Deubner Verlag, Köln