AG Köln vom 13.05.1976
154 C 557/74
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1983, 126

Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch die Maschinen eines Reinigungsbetriebes

AG Köln, vom 13.05.1976 - Aktenzeichen 154 C 557/74

DRsp Nr. 2009/7347

Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch die Maschinen eines Reinigungsbetriebes

Kommt es zu einer Geräuschbelästigung, weil die Maschinen eines im Haus ansässigen Reinigungsbetriebes defekt sind und den zulässigen Immissionsgrenzwert von 35 Db weit überschreiten, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1983, 126