Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch die Maschinen eines Reinigungsbetriebes
AG Köln, vom 13.05.1976 - Aktenzeichen 154 C 557/74
DRsp Nr. 2009/7347
Mietminderung bei Geräuschbelästigung durch die Maschinen eines Reinigungsbetriebes
Kommt es zu einer Geräuschbelästigung, weil die Maschinen eines im Haus ansässigen Reinigungsbetriebes defekt sind und den zulässigen Immissionsgrenzwert von 35 Db weit überschreiten, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt.