Mietminderung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Umbauarbeiten
Wird eine Wohnung vollständig umgestaltet und ist sie in dieser Zeit unbewohnbar, weil umfangreiche Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallationsarbeiten vorgenommen werden, so ist der Mieter vollständig von der Pflicht zur Entrichtung des Mietzinses befreit.
Normenkette:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;