Mietminderung bei Verringerung der Stellfläche durch Position der im Zuge der Modernisierung angebrachten Heizkörper
LG Mannheim, vom 23.11.1977 - Aktenzeichen 4 S 6/77
DRsp Nr. 2009/7218
Mietminderung bei Verringerung der Stellfläche durch Position der im Zuge der Modernisierung angebrachten Heizkörper
Wird durch Modernisierungsarbeiten (hier: Installation einer Zentralheizungsanlage mit Heizkörpern) der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnräume beeinträchtigt, weil durch die Position der Heizkörper die Stellfläche in der Wohnung verringert wird, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % des Modernisierungszuschlags berechigt.