Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache durch Begehen von Parkett mit Stöckelschuhen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 11 U 13/96
DRsp Nr. 1997/9559
Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache durch Begehen von Parkett mit Stöckelschuhen
Das Begehen eines Parkettfußbodens in den gemieteten Gewerberäumen mit Stöckelschuhen (sogen. Pfennigabsätze) hält sich noch im Rahmen vertragsgemäßen Gebrauchs, dadurch verursachte Beschädigungen lösen deshalb einen Schadensersatzanspruch nicht aus.