Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 25. Juli 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um den Fortbestand eines Mietverhältnisses.
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