AG Soest, vom 25.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 13 C 142/13
LG Dortmund, vom 11.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 332/13
Entstehen von Sondereigentum in den sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergebenden Grenzen; Unabhängigkeit der dinglichen Zuordnung bei der Herstellung der erstmaligen plangerechten Wand zur Abgrenzung von zwei Sondereigentumseinheiten als Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer; Auswirkungen mangelnder Kenntnis von Vertragsparteien bei der Veräßerung von Wohnungseigentum über die Entstehung von Sondereigentum im größeren Umfang und Beschränkung dessen in den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen
BGH, Urteil vom 20.11.2015 - Aktenzeichen V ZR 284/14
DRsp Nr. 2016/482
Entstehen von Sondereigentum in den sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergebenden Grenzen; Unabhängigkeit der dinglichen Zuordnung bei der Herstellung der erstmaligen plangerechten Wand zur Abgrenzung von zwei Sondereigentumseinheiten als Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer; Auswirkungen mangelnder Kenntnis von Vertragsparteien bei der Veräßerung von Wohnungseigentum über die Entstehung von Sondereigentum im größeren Umfang und Beschränkung dessen in den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen
Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben.Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer.BGB § 242 CdDer Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn die tatsächliche Bauausführung nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht.BGB § 925 Abs. 1
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