Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 10. November 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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