Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Juni 2016 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis zu 1.000 €
I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid des Antragsgegners, mit dem dieser die dem Antragsteller zuvor erteilte Genehmigung zur uneingeschränkten Teilnahme am automatisierten Grund buchabrufverfahren in Nordrhein-Westfalen widerrufen hat.
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