Auf die Beschwerde des Beteiligten 1.) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Bremen vom 10.11.2015 (
Das Amtsgericht wird angewiesen, dem Beteiligten 1.) das Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 40.000,00 €.
Der Beteiligte 1.), Notar, begehrt die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.
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