§ 1 VwGO
FNA: 340-1
Fassung vom: 19.03.1991
Stand: 01.08.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts, BGBl. I Nr. 319 vom 08.12.2025

§ 1 VwGO (Unabhängigkeit)

§ 1 (Unabhängigkeit)

VwGO ( Verwaltungsgerichtsordnung )

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt.