§ 153 a StPO
Stand: 27.03.2024
zuletzt geändert durch:
Cannabisgesetz, BGBl. I Nr. 109
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug
Erster Abschnitt Öffentliche Klage

§ 153 a StPO Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

§ 153 a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

StPO ( Strafprozeßordnung )

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