§ 20 (weggefallen) JGG
Stand: 25.06.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 2099
ZWEITER TEIL Jugendliche
ERSTES HAUPTSTÜCK Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
FÜNFTER ABSCHNITT Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung

§ 20 (weggefallen) JGG Jugendgerichtsgesetz

§ 20 (weggefallen)

JGG ( Jugendgerichtsgesetz )