§ 34 a StPO
FNA: 312-2
Fassung vom: 07.04.1987
Stand: 01.02.2026
zuletzt geändert durch:
Geoschutzreformgesetz, BGBl. I Nr. 9 vom 11.01.2026

§ 34 a StPO Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

§ 34 a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

StPO ( Strafprozeßordnung )

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.